Kategorie: Caravan: Dannenberg:
Der Staat scheint das inzwischen vergessen zu haben, und auch diesem und jenem hohen Gericht ist es nicht mehr gegeben, an den Wurzeln der Dinge zu graben. Wie wäre es sonst denkbar, daß mancherorts das sogenannte „Abparken der vom Vorgänger bezahlten Zeit” verboten ist und gerichtlich geahndet wird?
Es ist nur durch einen grundlegenden Irrtum möglich, denn dies ist doch die Situation: Jemand trifft neben einer Parkuhr ein und zahlt seinen Groschen, der die Uhr in Gang setzt, die ihm erlaubt, das Plätzchen für eine halbe Stunde zu belegen. Der betreffende Groschenwerfer hat es aber so eilig, wie Sie und ich. Er kommt nach sieben Minuten zurück, wirft sich in seinen Wagen und quält sich im Verkehrsstrom davon. Der nächste Eilige folgt ihm auf der Stoßstange, er lanciert seinen Wagen vor die Uhr und sieht, daß hier ein reger Wechsel stattfindet.
Die angestrebte Ordnung ist also in bester Ordnung. Er freut sich darüber, springt in den nächsten Laden, erwirbt ein Dutzend Wäscheklammern oder ein Achtel saure Sahne und kommt nach zwölf Minuten zurück.
Da wird er von einem Ordnungshüter erwartet, der so viel von ihm will, daß die ganze Eile umsonst war.
Der Ordnungshüter bezichtigt den Eiligen der Verkehrssünde. Der Eilige begreift das nicht und muß um nähere Einzelheiten bitten. Der Ordnungshüter weiß, daß der Eilige keinen Groschen in die Uhr geworfen hat. Der Eilige meint — wozu auch?, und befindet sich damit auf einem behördlich zur Sackgasse degradierten Holzweg. Der Ordnungshüter erstattet Anzeige. Man weiß, wie lange das dauert.
Die Fahrzeugpapiere bitte — Protokoll ins Notizbuch — was haben Sie dazu zu sagen? — Unterschreiben Sie das bitte! und so weiter ... Das alles, weil der Kurzparker den Sinn und Zweck der Parkuhr übererfüllte, weil er den Bruchteil der Zeit in Anspruch nahm, auf die jene Parkuhr achten sollte.
Nur deshalb steht sie nämlich da, sie soll das Dauerparken verhindern! Sie steht nicht da, weil das Parken an dieser Stelle gebührenpflichtig ist, sie soll Fristen setzen und bemessen. Nun wollten sich die Zeit, die ein einzelner Parker hätte in Anspruch nehmen können, mindestens zwei, wahrscheinlich mehr Parker, in hoher Moral teilen. Sie taten damit ein gutes Werk, sie entlasteten den Verkehr, sie milderten das Chaos. Sie machten das weit besser noch, als es eine sture Parkuhr kann, die auf eine genormte Frist eingestellt ist. Hätte sich der Hüter der Ordnung nicht darüber freuen sollen? Hätte er nicht schon den nächsten Platzsuchenden heranwinken sollen: „Hier-her! Rasch hier herein, damit der Verkehrsfluß erhalten bleibt!”
War nicht alles in bester Ordnung? Scheinbar nicht, und dieser Meinung war dann auch der Richter, der den Eiligen wegen unerlaubten Abparkens der vom Vorgänger bezahlten Zeit bestrafte.
Wer die Dummköpfe gegen sich hat, verdient Vertrauen.
Verzeichis: Auto Autovermietung Autohaus Gebrauchtwagen Autoboerse Autoversicherung Werkstatt Autohandel Abschleppdienst Quad Neuwagen Caravan Autotuning Leasing Autoverwertung LKW Autoersatzteile Autoanzeigen Fahrschule Tachojustierung Ferienfahrschule Landtechnik Ersatzteile Busreisen Kranverleih
Der Staat scheint das inzwischen vergessen zu haben, und auch diesem und jenem hohen Gericht ist es nicht mehr gegeben, an den Wurzeln der Dinge zu graben. Wie wäre es sonst denkbar, daß mancherorts das sogenannte „Abparken der vom Vorgänger bezahlten Zeit” verboten ist und gerichtlich geahndet wird?
Es ist nur durch einen grundlegenden Irrtum möglich, denn dies ist doch die Situation: Jemand trifft neben einer Parkuhr ein und zahlt seinen Groschen, der die Uhr in Gang setzt, die ihm erlaubt, das Plätzchen für eine halbe Stunde zu belegen. Der betreffende Groschenwerfer hat es aber so eilig, wie Sie und ich. Er kommt nach sieben Minuten zurück, wirft sich in seinen Wagen und quält sich im Verkehrsstrom davon. Der nächste Eilige folgt ihm auf der Stoßstange, er lanciert seinen Wagen vor die Uhr und sieht, daß hier ein reger Wechsel stattfindet.
Die angestrebte Ordnung ist also in bester Ordnung. Er freut sich darüber, springt in den nächsten Laden, erwirbt ein Dutzend Wäscheklammern oder ein Achtel saure Sahne und kommt nach zwölf Minuten zurück.
Da wird er von einem Ordnungshüter erwartet, der so viel von ihm will, daß die ganze Eile umsonst war.
Der Ordnungshüter bezichtigt den Eiligen der Verkehrssünde. Der Eilige begreift das nicht und muß um nähere Einzelheiten bitten. Der Ordnungshüter weiß, daß der Eilige keinen Groschen in die Uhr geworfen hat. Der Eilige meint — wozu auch?, und befindet sich damit auf einem behördlich zur Sackgasse degradierten Holzweg. Der Ordnungshüter erstattet Anzeige. Man weiß, wie lange das dauert.
Die Fahrzeugpapiere bitte — Protokoll ins Notizbuch — was haben Sie dazu zu sagen? — Unterschreiben Sie das bitte! und so weiter ... Das alles, weil der Kurzparker den Sinn und Zweck der Parkuhr übererfüllte, weil er den Bruchteil der Zeit in Anspruch nahm, auf die jene Parkuhr achten sollte.
Nur deshalb steht sie nämlich da, sie soll das Dauerparken verhindern! Sie steht nicht da, weil das Parken an dieser Stelle gebührenpflichtig ist, sie soll Fristen setzen und bemessen. Nun wollten sich die Zeit, die ein einzelner Parker hätte in Anspruch nehmen können, mindestens zwei, wahrscheinlich mehr Parker, in hoher Moral teilen. Sie taten damit ein gutes Werk, sie entlasteten den Verkehr, sie milderten das Chaos. Sie machten das weit besser noch, als es eine sture Parkuhr kann, die auf eine genormte Frist eingestellt ist. Hätte sich der Hüter der Ordnung nicht darüber freuen sollen? Hätte er nicht schon den nächsten Platzsuchenden heranwinken sollen: „Hier-her! Rasch hier herein, damit der Verkehrsfluß erhalten bleibt!”
War nicht alles in bester Ordnung? Scheinbar nicht, und dieser Meinung war dann auch der Richter, der den Eiligen wegen unerlaubten Abparkens der vom Vorgänger bezahlten Zeit bestrafte.
Wer die Dummköpfe gegen sich hat, verdient Vertrauen.
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